Dongguan Liyang Intelligent Technology Co., Ltd

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Konformitätserklärung für den Export von CNC-Fräsmaschinen und CNC-Drehmaschinen

2026 07/02

Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner:

Unter strikter Einhaltung der nationalen Exportkontrollgesetze und -vorschriften, der Erfüllung internationaler Verpflichtungen und der Gewährleistung, dass die von uns exportierten CNC-Fräsmaschinen und CNC-Drehmaschinen vollständig legal und konform sind, geben wir hiermit diese Erklärung ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.

I. Regulatorischer Hintergrund: CNC-Fräsmaschinen und CNC-Drehmaschinen als Dual-Use-Güter

Gemäß dem Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China und der Exportkontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck werden CNC-Fräsmaschinen und CNC-Drehmaschinen aufgrund ihrer hochpräzisen Bearbeitungsfähigkeiten als Güter mit doppeltem Verwendungszweck eingestuft und unterliegen einer strengen staatlichen Exportkontrolle. Unter den folgenden Umständen müssen CNC-Fräsmaschinen und CNC-Drehmaschinen, die die folgenden technischen Parameter erfüllen, eine Dual-Use-Exportlizenz (im Folgenden „Dual-Use-Lizenz“ genannt) erhalten:

1. CNC-Drehmaschinen: Positionierungsgenauigkeit von 0,006 mm (6 μm) oder besser als 0,006 mm (6 μm);

2. CNC-Fräsmaschinen: Positioniergenauigkeit von 0,006 mm (6 μm) oder besser als 0,006 mm (6 μm); oder 5-Achs-CNC-Fräsmaschinen.

Der Export von Produkten, die die oben genannten technischen Parameter erfüllen, ohne eine gültige Dual-Use-Lizenz führt zu einem Scheitern der Zollabfertigung und den betroffenen Parteien können Verwaltungsstrafen drohen.

II. Erforderliche Dokumente (gilt für Geräte mit einer Genauigkeit von 0,006 mm oder besser oder 5-Achsen-Werkzeugmaschinen)

Um den Dual-Use-Lizenzantrag erfolgreich abzuschließen, reichen Sie bitte die folgenden drei Kerndokumente wahrheitsgemäß und vollständig ein:

1. Vorstellung von Importeur und Endverbraucher: Firmenprofil, Hauptgeschäft, Kontaktinformationen und Adresse des Importeurs und Endverbrauchers.

2. Endverwendungserklärung: Detaillierte Beschreibung des Anwendungszwecks, der USA-Szenarien, der zu bearbeitenden Produkttypen oder zugehöriger F&E-Projekte der Ausrüstung.

3. Verpflichtungserklärung: Vom Endverbraucher unterzeichnet, in der er sich verpflichtet, die Waren nicht für militärische Zwecke weiterzuverkaufen oder für die eigene militärische Produktion des Unterzeichners zu verwenden.

Die oben genannten Dokumente sind wesentliche Unterlagen für unseren Lizenzantrag bei den zuständigen Behörden. Die Authentizität und Vollständigkeit der Materialien wirkt sich direkt auf den Überprüfungsfortschritt und die Genehmigungsergebnisse aus.

. Genauigkeitsspezifikation für unsere Standard-Werkzeugmaschinen

1. Für nicht 5-Achsen-Werkzeugmaschinen und Standardmodelle ohne individuelle Kundenanforderungen ist die Positionierungsgenauigkeit unserer Maschinen auf 0,008 mm eingestellt (entspricht nicht der Norm für Dual-Use-Artikel).

2. Für Kunden mit individuellen Anforderungen oder besonderen Genauigkeitsanforderungen gilt: Wenn die technischen Spezifikationen den Anforderungen an Güter mit doppeltem Verwendungszweck entsprechen, muss der Kunde relevante Materialien für den Antrag auf eine Dual-Use-Lizenz bereitstellen und bei Bedarf die Exportlizenz für Güter mit doppeltem Verwendungszweck beantragen. Der Export kann nur nach Erhalt der Genehmigung erfolgen.

3. Die Maschinengenauigkeit hängt von den Kundenanforderungen und der tatsächlichen Produktion ab und ist nicht nach Maschinenmodell kategorisiert.

Wichtige Erinnerungen

1. Wenn die Positionierungsgenauigkeit der CNC-Werkzeugmaschine schlechter als 0,006 mm ist und es sich nicht um eine 5-Achsen-CNC-Fräsmaschine handelt, ist vorübergehend keine Dual-Use-Lizenz erforderlich, es müssen jedoch weiterhin die Standardverfahren für die Ausfuhrerklärung befolgt werden.

2. Für CNC-Werkzeugmaschinen mit einer Positionierungsgenauigkeit besser als 0,006 mm oder 5-Achsen-CNC-Werkzeugmaschinen muss vor der Lieferung eine Dual-Use-Lizenz erworben werden.

3. Alle Kundeninformationen werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für Zwecke der Beantragung einer Exportlizenz verwendet.

4. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die verspätete Einreichung von Dokumenten oder die Bereitstellung falscher Informationen, die zur Ablehnung des Lizenzantrags, zur Zollbeschlagnahme von Waren und entsprechenden rechtlichen Konsequenzen führen können.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre langjährige Unterstützung. Wir werden stets in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften handeln, mit allen Partnern zusammenarbeiten, um ein standardisiertes und stabiles internationales Handelsumfeld aufrechtzuerhalten, und Sie umfassend bei Import- und Exportverfahren unterstützen. Bei exportbezogenen Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsabteilung.

Dongguan Liyang Intelligente Technologie Co., Ltd.

2026 .6.29

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